§ 1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller mit der Crystal Design GmbH (nachfolgend Crystal Design genannt) geschlossenen Verträge über Leistungen und Lieferungen. Abweichungen von diesen Bedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden – bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch Crystal Design. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
Mündliche Nebenabsprachen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. E-Mail gilt als Schriftform.
Widersprechen Regelungen in mit Crystal Design geschlossenen Verträgen einzelnen Regelungen dieser AGB, gehen die Regelungen des Vertrages vor. Die Geltung der AGB im Übrigen bleibt hiervon unberührt.
Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss mit einbezogen werden. Crystal Design kann Änderungen an den AGB vornehmen. Widerspricht der Kunde nicht binnen 2 Wochen, fließen die Änderungen in laufende Verträge ein.
§ 2 Leistungspflichten
Der Umfang der Leistungen von Crystal Design ergibt sich aus dem jeweils zugrundeliegenden Vertrags oder Angebot. Des Weiteren ergibt sich der Leistungsumfang aus sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsbeschreibungen.
Crystal Design kann Leistungen frei erweitern und Verbesserungen vornehmen und ist ferner berechtigt, Leistungen zu ändern bzw. neu zu definieren, soweit dadurch keine erheblichen Änderungen für den Kunden bewirkt werden.
Soweit Crystal Design kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.
Crystal Design ist berechtigt, vertraglichen (Teil-) Leistungen an fachkundige Dritte auszulagern. Die Rechnungsstellung erfolgt weiterhin über Crystal Design
Die Leistungsphasen werden von Crystal Design in Absprache mit dem Kunden definiert. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Crystal Design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Erkennt Crystal Design, dass die fachliche Feinspezifikation fehlerhaft, unvollständig, objektiv nicht ausführbar oder nicht eindeutig ist, so wird Crystal Design dies dem Kunden schnellstmöglich mitteilen. Der Kunde wird für die Berichtigung und Anpassung der fachlichen Feinspezifikation innerhalb einer angemessenen Frist sorgen.
Für Änderungen oder Zusatzwünsche erstellt Crystal Design einen auf Wunsch ein Angebot; Crystal Design kann dafür ein Entgelt erheben und die Arbeiten am Projekt unterbrechen, wenn die ausführenden Mitarbeiter zur Erstellung des Angebots benötigt werden oder das Angebot Änderungen beinhaltet, die die laufenden Arbeiten betreffen. Bei Ablehnung des Angebots durch den Kunden bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Der Zeitplan verlängert sich entsprechend der Prüfzeit.
Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, die Berechnung auf der Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwandes.
Jede Leistungsphase nimmt der Kunde gesondert ab. Das gilt insbesondere bei sich aus dem Projektplan ergebenden Meilensteinen oder vergleichbaren Projektabschnitten. Crystal Design ist berechtigt, weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird. Soweit einzelne Mängel gerügt werden, sind diese schriftlich festzuhalten und unverzüglich zu melden. Nicht schriftlich aufgenommene Mängel können später nicht mehr geltend gemacht werden. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen.
Das von Crystal Design konkret erarbeitete Ergebnis basiert auf persönlichen, geistigen Leistungen. Eine über diese Erklärung hinausgehende Zusicherung für die Neuheit der dieser Leistung zugrundeliegenden Idee kann nicht gegeben werden.
Der Kunden erwirbt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, eine einfache, zeitlich und örtlich aber unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungslizenz ein. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bedürfen der schriftlichen Form. Wird die Entwicklung von Programmen (Software) oder Datenwerken/ Datenbanken geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Eine Übergabe des Quellcodes erfolgt nicht. Das Nutzungsrecht an einer von Crystal Design entwickelten oder gelieferten Leistung umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Rechte nur nach schriftlicher Zustimmung von Crystal Design an Dritte weitergeben.
§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde sichert Crystal Design zu, dass das übergebene Material frei von Patenten, Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist. Der Kunde stellt diesbezüglich Crystal Design von allen Ansprüchen frei.
Der Kunde wird Crystal Design die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung von Testdaten, die hinsichtlich Umfang, Struktur und Ausgestaltung für die zukünftige Anwendung notwendig sind. Die Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise die Mitwirkungsleistungen des Kunden zu erbringen sind. Ihr Umfang richtet sich nach der Art der zu erbringenden Leistung. Falls es an einer einvernehmlichen Einigung fehlt, gibt Crystal Design gegenüber dem Kunden den Zeitpunkt an.
Der Kunde wird, sofern nötig, die für die Installation oder den Betrieb der zu erstellenden Software notwendigen Einrichtungen rechtzeitig bereitstellen, erwerben oder Crystal Design hierzu beauftragen. Das gilt insbesondere für das erforderliche Betriebssystem, Datenbank-, Telekommunikations- und Serviceprogramme (Tools) in der jeweils aktuellen bzw. erforderlichen Version, sowie für sonstige erforderliche Software. Der Kunde sorgt für die notwendigen Nutzungsrechte. Auch die Pflege, insbesondere die AktualIsierung solcher Software, die der Kunde bereitstellt, ist Sache des Kunden.
Bei der Fehlerfeststellung legt der Kunde Crystal Design ein detailliertes Fehlerprotokoll vor und unterstützt aktiv bei der Fehlerbeseitigung.
Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Software durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind. Sind gemeldete Mängel nicht Crystal Design zuzurechnen, wird der Kunde den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten nach den üblichen Sätzen vergüten.
Crystal Design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber im Impressum genannt zu werden. Ferner ist Crystal Design dazu berechtigt, eine Nennung in Presseerklärungen, offizielle Projektinformationen etc. einzufordern. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Crystal Design eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der Crystal Design , bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. Alle Kopien müssen den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
Die vom Kunden geforderten Leistungen dürfen nicht gegen geltendes Recht der Republik Italien oder gegen international anerkannte Regeln des Völkerrechts verstoßen. Crystal Design ist berechtigt die Erbringung solcher Leistungen zu verweigern und den Vertrag ggf. fristlos schriftlich zu kündigen. In diesen Fällen stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche zu. Crystal Design behält den Anspruch auf Vergütung der bis dahin geleisteten Arbeit.
§ 4 Vertragsangebot, Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
Es gilt die zwischen den Vertragsparteien im Vertrag oder in schriftlichen Zusatzvereinbarungen festgelegte Vergütung.
Für Leistungen, die nach Zeitaufwand berechnet werden, werden, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, Zwischenrechnungen erstellt.
Crystal Design kann Abschlagsrechnungen am Ende jeder Arbeitsphase stellen.
Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Zusatzkosten und Sonderauslagen ohne Abzug. Als Sonderauslagen gelten Porto-, Telefon-, Fax-, Kurier-, Disketten-, Reise- und ähnliche Kosten. Als Zusatzkosten gelten Digitalisierungen, Ausdrucke, Kosten von Drittanbietern und ähnliches.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist Crystal Design berechtigt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Crystal Design berechnet für die Erstellung einer Mahnung 5 €.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Crystal Design berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen auch aus anderen Verträgen zu verweigern. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung bleibt davon unberührt. Crystal Design kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, sofern der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils einer Rechnung mehr als sechs Monate in Verzug ist.
Der Kunde hat Crystal Design unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Für den Fall, dass zwischen Crystal Design und dem Kunden ein über das durch die AGB vereinbarte Nutzungsrecht hinausgehendes Recht für den Kunden schriftlich vereinbart wurde:
Bis zur Erfüllung aller Forderungen werden Crystal Design die folgenden Sicherheiten gewährt, die Crystal Design auf Verlangen freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt:
Die Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Crystal Design. Der Kunde ist im Rahmen seiner geleisteten Zahlungen Mitinhaber der sogenannten Vorbehaltssoftware.
Der Kunde kann die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs nutzen, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Crystal Design ab. Crystal Design ermächtigt ihn widerruflich, die an Crystal Design abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von Crystal Design hinweisen und Crystal Design unverzüglich benachrichtigen, damit Crystal Design seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Crystal Design die in diesem Zusammemhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist Crystal Design berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
§ 7 Datensicherheit, Datenschutz, Geheimhaltung, Verschwiegenheit
Der Kunde hat vor der Durchführung der vertraglichen Leistungen durch Crystal Design eine Datensicherung durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, bis zum Ende der Gewährleistungspflicht bzw. der Vertragslaufzeit, seine Software und seine Daten ordnungsgemäß in regelmäßigen Abständen zu sichern. Als üblicher Schutz gilt derzeit ein Tag. Ferner ist der Kunde verpflichtet, regelmäßig seine Daten einer Virenschutzprüfung zu unterziehen.
Der Kunde wird hiermit gem. § 33 I des Bundesdatenschutzgesetzes, sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass Crystal Design seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas vereinbart ist, gelten die an Crystal Design unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Ausgenommen sind Pass- und Codewörter.
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Das gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung
Gegen Ansprüche von Crystal Design kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen einander gegenüberstehender Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Soweit ein Kunde mit seinen Leistungspflichten in Verzug ist, kann Crystal Design bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistungen von Crystal Design oder ihrer Lieferanten bzw. Unterauftragnehmer, insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördlicher Anordnung, dem Ausfall von Kommunikationsnetzen, Gateways und Dienste anderer Internet- und Telekomunikations-Betreiber hat Crystal Design nicht zu vertreten und berechtigt Crystal Design ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
Zeitweilige Störungen können sich auch aufgrund technischer Änderungen an den Einrichtungen oder Anlagen von Crystal Design oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der angebotenen Leistungen erforderlich sind (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.) ergeben. Soweit diese Störungen von Crystal Design zu vertreten sind, wird Crystal Design unverzüglich alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.
§ 9 Haftung
Für Schäden haftet Crystal Design nur dann, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist jede Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt sowie im Übrigen auch jede Haftung ausgeschlossen ist, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere gilt der Ausschluss, auch für Datenverluste, entgangener Gewinn, sonstige Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden und mittelbare Mangelfolgeschäden. Als Einschränkung dazu, ist im Verkehr zwischen Unternehmern auch bei grobem Verschulden die Haftung begrenzt. Das gleiche gilt auch für Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren spätestens in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die aus einer vorsätzlichen Handlung, grob fahrlässigem Verhalten oder arglistigen Täuschung gegenüber Crystal Design begründet werden.
§10 Gewährleistung
Crystal Design übernimmt die Gewährleistung für das funktionsfehlerfreie, mangelfreie Laufen der Software entsprechend der schriftlich vereinbarten Anforderungen.
In Gewährleistungsfällen hat Crystal Design wahlweise das Recht zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Gelingt dieses zweimal nicht innerhalb angemessener Frist, stehen dem Kunden nach Maßgabe der Geschäftsbedingungen von Crystal Design die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
Gewährleistungsansprüche sind Crystal Design in der jeweils angemessenen Mitteilungsfrist schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. Crystal Design kann ihre Nachbesserungshandlung vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen.
Die Gewärleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen ist und sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
§ 11 Schlussbestimmungen, Sonstiges
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist Bozen, Italien. Stand 10. Mai 2011.